Fliesenhandel & Inspirationsplattform für Interior Design

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer mit dem Einzelunternehmen Özlem Özdemir, NOIZ Concept, Lise-Meitner-Straße 6 - 64584 Biebesheim am Rhein abschließt.
1.2 Für alle unsere geschäftlichen Transaktionen, Verkäufe und jegliche andere Rechtsvorgänge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als bindend. Wir lehnen hiermit ausdrücklich jegliche Einkaufsbedingungen
des Kunden ab, die diesen widersprechen. Jegliche Vereinbarungen, die eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, um Gültigkeit zu erlangen; ohne eine solche Bestätigung sind sie nicht gültig.

2. Angebot
Unsere Angebote sind bezüglich Preisgestaltung, Mengenangaben, Lieferzeiten sowie Verfügbarkeit freibleibend. Zwischenverkauf sowie die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten. Sollte sich die Auslieferung um mehr als zwei Monate nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verzögern, behalten wir uns das Recht vor, den ursprünglich vereinbarten Preis anzupassen, falls in der Zwischenzeit die Preise unserer Zulieferer oder andere auf die Ware bezogene Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) ansteigen. Eine solche Preisanpassung wird wirksam, sobald sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt wurde. Die zu
unserem Angebot gehörenden Dokumente und Angaben sowie weitere Verkaufsmaterialien gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, lediglich als Richtwerte. Dies betrifft auch Informationen seitens der Hersteller. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen vom Kunden auszuhändigen.

3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Vereinbarungen, Angaben zur Beschaffenheit und Garantien sowie ähnliches erlangen ihre Rechtsverbindlichkeit ausschließlich durch unsere explizite schriftliche Zustimmung. Bestellungen gelten als verbindlich angenommen, sobald wir eine Auftragsbestätigung erteilen oder durch die Ausführung der Lieferung. Reklamationen bezüglich unserer Auftragsbestätigungen müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb drei Tage nach Erhalt, schriftlich vorgebracht werden.

4. Mindestbestellmenge und Preisetiketten
4.1 Die Mindestbestellmenge für den Erwerb von Bodenbelägen beträgt 20m2. Diese Menge ist Voraussetzung für den angegebenen Verkaufspreis.
4.2 Die auf den Produkten oder in den Angeboten angegebenen Preise gelten nur bei Erreichen oder Überschreiten der Mindestbestellmenge.
4.3 Sollte eine Bestellung die festgelegte Mindestmenge unterschreiten, behalten wir uns das Recht vor, das Angebot zu widerrufen oder einen angepassten Preis zu unterbreiten, der für die kleinere Bestellmenge gilt. In solchen Fällen wird der Kunde vor der Bearbeitung der Bestellung über den neuen Preis informiert und hat die
Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren oder anzupassen.

5. Unverbindlichkeit von Mustern und Ausstellungsstücken
5.1 Muster, Ausstellungsstücke oder Modelle, die in Showroom, Ausstellung, Katalogen oder Online-Präsentationen gezeigt werden, dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften der später gelieferten Ware dar.
5.2 Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Struktur, Form, Design und sonstigen Merkmalen zwischen den ausgestellten Mustern und der tatsächlich gelieferten Ware sind möglich.

6. Lieferung
6.1 Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert. Teillieferungen gelten als selbstständige Lieferungen. Uns bleibt die Wahl des
Transportmittels und des Transportweges ausdrücklich vorbehalten. Eine Lieferung frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Kunden benannten Ort, beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das
Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Falls eigenes oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko des
Kunden. Das Abladen hat unverzüglich und durch den Kunden zu erfolgen. Spätestens mit Anlieferung auf der vom Kunden bezeichneten Anlieferungsstelle geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung
und des Abhandenkommens über, sofern die Ware innerhalb üblicher Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 6 Uhr bis 20
Uhr) angeliefert wird und dem Kunden der voraussichtliche Liefertermin angezeigt wurde. Bei Anlieferung muss
die Ware durch den Kunden oder eine bevollmächtigte Person in Empfang genommen werden.
6.2 Liefertermine und Lieferfristen
Angaben bezüglich der Lieferungszeit sind freibleibend. Genannte Lieferdaten stellen keine fest zugesagten Termine dar. Lieferzeiten unterliegen dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Lieferung an
uns. Wir sind an keine Lieferzeiten gebunden, falls wir nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beliefert werden
und wir dies unverzüglich angezeigt haben. Durch unvorhergesehene, außerordentliche Ereignisse wie Streiks, behördliche Anordnungen, Verkehrsbehinderungen oder andere Fälle von höherer Gewalt sind wir von der
Lieferverpflichtung für die Dauer der Störung oder bei Unmöglichkeit vollständig entbunden.

Bei Verzug unserer Leistung oder falls eine von uns zu verantwortende Unmöglichkeit der Leistung eintritt, sind Ansprüche auf Schadensersatz des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug oder die Unmöglichkeit
beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollte der Kunde in Verzug mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber sein, sind wir berechtigt, eine vereinbarte Lieferzeit durch schriftliche Benachrichtigung derart anzupassen, dass sie sich um
den Zeitraum des Verzuges des Kunden verlängert.
6.3 Verpackung
Die Lieferung der Waren erfolgt in einer für die Branche typischen Verpackungsart. Für Paletten und spezielle Verpackungen erfolgt eine separate Berechnung. Eine Rückgabe sowie Erstattung für solches Verpackungsmaterial wird lediglich gewährt, sofern es umgehend frankiert zurückgesendet und in einwandfreiem Zustand empfangen wird, wobei angemessene Kosten für die Bearbeitung abgezogen werden.

7. Mängelrügen und Mängelhaftung
Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, und vor dem Einbau oder der Weiterverarbeitung, in schriftlicher Form gemeldet werden.

Abweichungen in Menge oder Art der Ware vom Lieferschein gelten als erkennbare Mängel. Nach §438 HGB müssen Gewerbekunden bei erkennbaren Mängeln, diesen spätestens bei der Ablieferung der Ware anzeigen.
Bei nicht erkennbaren Mängeln müssen Gewerbekunden innerhalb von sieben Tagen den Mangel anzeigen, jedoch spätestens nach dem er Kenntnis von den Mängeln erlangt hat. Die Regelungen des § 377 HGB bleiben
davon unberührt. Sollte eine von uns veranlasste Überprüfung durch den Lieferanten oder Hersteller stattfinden, sind dessen Aussagen für uns nicht bindend.

8. Gewährleistung
8.1 Stellt sich heraus, dass Waren aufgrund eines Umstandes, der bereits vor dem konkreten Übergang der
Gefahr eingetreten ist, unbrauchbar geworden sind oder ihre Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt
ist, so haben wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Wahl, entweder eine kostenlose Nachbesserung
vorzunehmen oder die Waren neu zu liefern.
8.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aufgrund von Sachmängeln verfallen ein Jahr nach der
Übergabe oder Lieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Mängeln, die
von Verbrauchern geltend gemacht werden, sowie Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche auf Schadensersatz, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Schadensverursachung durch uns beruhen. Für den Fall, dass gesetzlich bindende längere
Verjährungsfristen vorgesehen sind, kommen diese zur Anwendung.
8.3 Eine Haftung für Schäden oder Mängel, die nicht durch uns verursacht wurden und aufgrund der folgenden
Ursachen entstanden sind, wird von uns nicht übernommen: Unangemessene oder fehlerhafte Verwendung,
fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht geeignete Betriebsmethoden, mangelhafte Bauausführung
oder die üblichen Auswirkungen organischer/chemischer Prozesse wie Ausblühungen.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns nach Absprache ausreichend Zeit und Gelegenheit für alle Nachbesserungen
und Ersatzlieferungen zu gewähren, die uns nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinen. Wird diese
Möglichkeit nicht eingeräumt, sind wir von der Verpflichtung zur Nacherfüllung befreit.
8.5 Der Ort der Nacherfüllung befindet sich am Sitz der verkaufenden Filiale. Wir behalten uns das Recht vor,
die Nacherfüllung abzulehnen, sollten die Kosten hierfür 150% des Werts der mangelfreien Ware übersteigen.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, ist der Ersatz der Aufwendungen gemäß § 439 Absatz 3
BGB auf das Vierfache der Anschaffungskosten begrenzt, und es besteht kein Anspruch auf Vorschussleistung.
Falls der Käufer Verbraucher ist, haben wir das Recht, im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Absatz 3 BGB
bis zu drei qualifizierte Fachbetriebe vorzuschlagen, deren Ablehnung durch den Kunden nur aus triftigen
Gründen erfolgen darf. Erhält ein Verbraucherkunde einen Vorschuss gemäß § 475 Absatz 6 BGB, ist er
innerhalb von sechs Monaten zur Abrechnung verpflichtet. Kosten für die Sortierung fallen nicht unter § 439
Absatz 2 BGB und werden daher nicht erstattet. Sowohl der Ersatzgegenstand als auch die durchgeführte
Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist des
gelieferten Gegenstands.
8.6 Bei der Lieferung der Fliesen kann es aufgrund der Beschaffenheit des Materials und des Transports zu
Bruchschäden kommen. Der Kunde akzeptiert, dass ein Bruchanteil von bis zu 5% der gelieferten Fliesen als
handelsüblich und zumutbar gilt. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Fliesen
nach der Lieferung durch den Kunden entstehen, fallen nicht unter diese Regelung und berechtigen nicht zur
Reklamation oder Ersatzlieferung.
8.7 Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Ersatz für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, sowie Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung bei nicht fristgerechter
Nacherfüllung gemäß § 439 Absätze 1 bis 3 BGB, sind ausgeschlossen, außer sie resultieren aus einem
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden unsererseits. Unberührt bleiben jegliche Ansprüche, die sich
aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sowie Ansprüche aufgrund von Verletzungen des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Für Angaben zu
Produkten in von uns zur Verfügung gestellten Produktdatenblättern, Hersteller- und
Lieferantenverzeichnissen, Katalogen oder anderen schriftlichen Unterlagen unserer Zulieferer übernehmen
wir keine Haftung und sind nicht zur Beratung verpflichtet.

9. Haftung für Nebenpflichten
Beratungsleistungen durch unsere Mitarbeiter begründen keine separaten Beratungsverträge, sondern werden
lediglich als Teil der Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten erbracht. Eine Haftung für Fehler in der Beratung
durch unsere Mitarbeiter beschränkt sich ausschließlich auf die Bestimmungen des § 831 BGB.

10. Recht des Kunden auf Rücktritt
Bei einem Verzug in der Leistungserbringung hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten,
allerdings erst nachdem er eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt und explizit angekündigt hat, die
Annahme nach Ablauf dieser Frist zu verweigern.

11. Rücknahme
Wir nehmen Ware aus unserem Lagerbestand, die in makellosem Zustand ist, lediglich nach Erhalt unserer
schriftlichen Einwilligung und bei kostenfreier Rücksendung zurück. Der Betrag der zurückgenommenen Ware
wird unter Abzug von angemessenen Rücknahmekosten, die mindestens 25 % betragen, gutgeschrieben, wobei
ein Mindestbetrag von 35,00 Euro einbehalten wird.
Von der Rücknahme ausgenommen sind (außer in den durch § 439 Abs. 5 BGB geregelten Fällen)
Sonderanfertigungen, auf speziellen Wunsch des Kunden beschaffene Ware (Kommissionsware), Produkte mit
begrenzter Haltbarkeit sowie Artikel, die in Chargen verkauft werden. Während der Wintermonate ist zudem
die Rücknahme von frostempfindlicher Ware ausgeschlossen.

12. Zahlung
12.1 Zahlungskonditionen
Alle Zahlungen sind per Vorkasse zu leisten, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich eine
abweichende Vereinbarung getroffen. Die Ware wird erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages
auf unserem Konto versandt oder zur Abholung bereitgestellt. Überschreitet die Zahlung eine Frist von 30
Tagen nach dem Datum der Rechnungsausstellung, befindet sich der Zahlende in Verzug. Ein Skontoabzug ist
ausschließlich für den Warenkauf möglich und bedingt eine ausdrücklich schriftliche Abmachung sowie die
Begleichung aller vorangegangenen Rechnungen, gegen die keine berechtigte Einwände vonseiten des Kunden
vorliegen. Andere Rechnungsposten wie Mautgebühren, Frachtkosten, Verpackung und diverse
Dienstleistungen qualifizieren nicht für Skonto.
Barzahlungen werden ausschließlich gegen eine ordnungsgemäß quittierte Rechnung akzeptiert.
Eine Verrechnung oder das Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren
Zahlungsansprüchen ist lediglich bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht basierend auf vorherigen oder anderen Transaktionen innerhalb der bestehenden
Geschäftsbeziehung ist nicht durchsetzbar.
12.2 Kreditwürdigkeit (Unternehmen)
Sollte es mindestens zweimal zu Zahlungsverzug kommen oder bei getroffenen Ratenzahlungsvereinbarungen
für vorherige Rechnungen, behalten wir uns das Recht vor, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche,
ausstehende Lieferungen entweder nur gegen Vorkasse durchzuführen oder die Stellung besonderer
Sicherheiten auf Kosten des Kunden zu verlangen. Unter diesen Bedingungen ist es uns auch gestattet,
Vorauszahlungen oder geleistete Sicherheitszahlungen des Kunden für spezifische Aufträge mit offenen
Forderungen zu verrechnen.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, von gewerblichen Kunden eine Pauschale von 10 € für die
zweite und 20 € für die dritte Mahnung, und von Privatkunden eine Pauschale von 5 € pro Mahnung als
Verzugsschaden zu fordern. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist. Zusätzlich können wir den gesetzlich festgelegten Verzugszinssatz ansetzen.
Zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit unserer Kunden dürfen wir Auskünfte bei der Schufa Holding AG,
infoscore Consumer Data GmbH, EOS Holding GmbH, Creditsafe Deutschland GmbH und der Creditreform AG
einholen. Mit der Zustimmung des Kunden holen wir, unter Beachtung der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften, Auskünfte bei extern betriebenen Daten- oder Informationspools ein, sofern diese
ordnungsgemäß bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet und nicht untersagt sind. Wir sind befugt,
Daten über nicht vertragsgerechtes Verhalten des Kunden, wie Zahlungsverzug, Rücklastschriften oder
Mahnbescheide, an solche Pools zu übermitteln, wobei der Kunde hierüber informiert werden muss. Auf
Anforderung des Kunden sind die übermittelten Daten und erhaltenen Auskünfte ihm kostenfrei mitzuteilen
oder zu löschen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ohne die Zustimmung des Kunden ist verboten.

13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Ausführung unserer Lieferungen erfolgt stets unter dem Vorbehalt des verlängerten und erweiterten
Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der Ware wird erst auf den Käufer übertragen, sobald dieser alle mit
der Lieferung verbundenen Verpflichtungen uns gegenüber vollständig erfüllt hat. Bei Verkäufen auf
Kontokorrentbasis dient das vorbehaltene Eigentum ebenfalls als Sicherheit für unsere Saldoforderungen.
Jegliche Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder andere Nutzung der noch unter unserem Eigentum
stehenden Ware erfolgt im Auftrag von uns. Bei einer Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware mit
anderen Gegenständen überträgt der Kunde uns zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem gemischten Bestand oder dem
neuen Objekt und bewahrt dieses kostenfrei mit kaufmännischer Sorgfalt für uns auf. Der Kunde ist berechtigt,
die Ware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern, darf jedoch mit seinen Abnehmern keine Vereinbarung
treffen, die die Abtretung unserer Rechte ausschließt. Zudem muss er unseren Eigentumsvorbehalt seinen
Abnehmern auferlegen. Jegliche Beeinträchtigung unserer Rechte, wie beispielsweise Pfändungen, sind uns
vom Kunden offen zu legen bzw. unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen.
13.2 Der Kunde überträgt uns hiermit alle Ansprüche mit sämtlichen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm
aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren gegenüber seinen Abnehmern zukommen, bis zur
vollständigen Begleichung all unserer Forderungen. Dies erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der von uns für
den Weiterverkauf gelieferten Waren zuzüglich eines Aufschlags von 20 %. Ebenso werden alle Forderungen,
die dem Kunden aus Dienst- oder Werkverträgen im Kontext der Verarbeitung oder Installation der gelieferten
Waren zustehen, sowie Forderungen, die durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück
gegenüber Dritten entstehen, in gleicher Weise an uns abgetreten. Sollte die Vorbehaltsware vom Kunden fest
in sein Grundstück eingebaut werden, tritt der Kunde bereits jetzt den daraus resultierenden Erlös aus dem
Verkauf des Grundstücks plus 35 % an uns ab. Diese Vorabtretung schließt auch Saldoforderungen mit ein.
Sollte der Wert der uns übertragenen Sicherheiten und Abtretungen die Gesamtheit unserer Forderungen um
mehr als 35 % übersteigen, verpflichten wir uns, auf Wunsch des Kunden entsprechende Sicherheiten nach
unserer Auswahl freizugeben.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, auf unsere Anforderung hin die erfolgte Abtretung an seinen Abnehmer
mitzuteilen und uns alle notwendigen Informationen, insbesondere Namen und Adressen der Schuldner sowie
Standorte von Baustellen, zur Durchsetzung unserer Rechte gegenüber dem Abnehmer zu übermitteln. Wir
sind ebenfalls befugt, den Abnehmer des Kunden direkt über die Abtretung in Kenntnis zu setzen. Dem Kunden
wird das Recht eingeräumt, die abgetretene Forderung in unserem Namen einzuziehen, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Diese Einzugsermächtigung kann von uns jederzeit
zurückgenommen werden. Als Veräußerung im Kontext dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen wird auch
die Verarbeitung, Montage, der Einbau in ein Grundstück oder jede andere Art der Nutzung angesehen. Bei
Zahlungsrückstand oder signifikanter Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden behalten wir uns
das Recht vor, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen und abzuholen. Die
Abholung der Ware durch uns wird als Rücktrittserklärung vom Vertrag hinsichtlich der zurückgenommenen
Ware betrachtet. Dem Kunden wird uns gegenüber das Recht eingeräumt, sein Gelände zum Zwecke der
Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware zu betreten. Die Kosten der Rücknahme werden vom
Kunden getragen.

14. Beladungsvorgänge
Auf unseren Betriebsflächen ist die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu begrenzen. Dem
Gabelstaplerverkehr wird uneingeschränkte Vorfahrt gewährt. Eine Verpflichtung zur Beladung, insbesondere
mittels Gabelstapler, besteht unsererseits nicht. Beladungen erfolgen im Einzelfall ohne Anerkennung einer
rechtlichen Verpflichtung und ausschließlich auf Risiko des Kunden. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche auf
Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche auf
Schadensersatz, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verursachung von Schäden durch uns
basieren.

15. Streckengeschäft
Bei einer abgesprochenen direkten Zustellung an den Bauherren oder den Endkunden wird die Erfüllung unserer vertraglichen Lieferpflichten mit der Aushändigung der Waren und der Bestätigung dieser Aushändigung durch die Unterschrift des Bauherrn oder des Endkunden auf dem Lieferschein als erfüllt angesehen.

16. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Waren-, Auftrags- und personenbezogene Daten in unseren Datenverarbeitungssystemen speichern und verarbeiten dürfen. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand gilt Kreis Groß-Gerau. Es steht uns frei, den Kunden wahlweise auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder am Standort unserer Niederlassung, von der aus dem Vertrag abgeschlossen wurde, zu verklagen.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags. In einem solchen Fall ist der Vertrag so zu ergänzen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Abweichungen von diesem AGB bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen.

Stand: August 2024

 

Zusatzbedingungen für Geschäfte mit Beschaffungs- und Kommissionsware.
In Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Einzelunternehmen Özlem Özdemir, Noiz Concept gelten für Geschäfte mit Beschaffungs- und Kommissionsware (folgend: „Ware“) die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen:


1. Bei der Ware kann nicht gewährleistet werden, dass Nachbestellungen aus der gleichen Charge oder mit dem gleichen Farbton oder Kaliber geliefert werden. Aufgrund von Produktionsschwankungen können
Farbabweichungen, Unterschiede in der Oberflächenstruktur sowie Kaliberabweichungen auftreten. Der Kunde
ist verpflichtet, die im Angebot aufgeführte Mengen und Artikeln vor Annahme des Angebots zu überprüfen. Es
wird empfohlen, die benötigte Menge im Voraus großzügig zu kalkulieren, um eine einheitliche Optik zu
gewährleisten. Nachträgliche Änderungen oder Beanstandungen hinsichtlich der Angebotsmenge können nach
Annahme des Angebots nicht berücksichtigt werden.

2. Die Ware ist vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Werktagen abzuholen oder anderweitig abzunehmen, nachdem der Besteller über den Wareneingang bei uns informiert worden ist. Die Information über den Wareneingang bei uns gilt als Aufforderung zur Abholung der Ware.

3. Wir behalten uns vor, von dem Besteller eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Rechnungswertes zu verlangen. Die Bestellung der Ware erfolgt in diesem Fall erst nach vorbehaltlosem Eingang der Anzahlung bei uns. Restbetrag ist vor Lieferung oder Abholung fällig.

4. Die Ware wird dem Besteller spätestens vier Wochen nach Wareneingang bei uns in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Ware bis dahin noch nicht abgeholt oder anderweitig abgenommen worden ist, obwohl der Besteller über den Wareneingang bei uns informiert worden ist.

5. Holt der Besteller trotz Aufforderung durch uns die Ware nicht spätestens binnen acht Wochen nach Wareneingang bei uns ab, sind wir berechtigt, dem Besteller Lagergebühren in Höhe von 75,- Euro/pro Palettenstellplatz je Woche zu berechnen. Die Abrechnung der Lagergebühren erfolgt – ggf. anteilig – auf monatlicher Basis.

6. Benötigt der Besteller die Ware nicht mehr, kann er deren entgeltliche Entsorgung durch uns verlangen. Dies
setzt jedoch voraus, dass der Besteller die Ware vor der Entsorgung vollständig und vorbehaltlos bezahlt und
die Übernahme angemessener, insbesondere ortsüblicher Entsorgungskosten zugesagt hat. Wir sind in diesem
Fall nach eigenem Ermessen berechtigt, die Entsorgung der Ware erst nach Zahlung der Entsorgungskosten
durchzuführen. Eine Rücknahme der Ware ist nicht möglich.
7. Während des Annahmeverzuges des Gläubigers ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Wird eine nur der Gattung nach bestimmten Waren geschuldet, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Ware nicht fristgerecht
abholt.
8. Ergänzend gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand: August 2024
Allgemeine Einkaufsbedingungen mit dem Einzelunternehmen Özlem Özdemir, Noiz Concept
(Stand: August 2024)
1. Gegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("EKB") sind auf alle Verträge über Lieferungen und/oder
Dienstleistungen anwendbar, die während der Vertragslaufzeit zwischen dem Einzelunternehmen Özlem
Özdemir, Noiz Concept ("Kunde") und dem Lieferanten bzw. Dienstleister oder einem mit diesem verbundenen
Unternehmen ("Vertragspartner") abgeschlossen werden. (Der Kunde und der Vertragspartner werden
nachfolgend auch einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.) Dies gilt nicht, wenn und
soweit die Parteien individualvertraglich vorrangige Vereinbarungen treffen.
1.2 Diese Bedingungen sind Standardrahmeneinkaufsbedingungen und umfassen diese EKB, die Preislisten, die
weiteren Absprachen und Vereinbarungen, die jeweils gültige Lieferantenrichtlinie des Kunden sowie die
jeweiligen in den Vertrag einbezogenen Anlagen (zusammen insgesamt “Vertrag” genannt).
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nicht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn
der Vertragspartner im Laufe der Geschäftsbeziehung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug
nimmt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.
1.4 Jede Ergänzung oder Änderung eines Vertrages bedarf der Schriftform.
1.5 Der Kunde ist jederzeit dazu berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf ein verbundenes
Unternehmen zu übertragen.
2. Beendigung
2.1 Jede Partei kann einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres
schriftlich kündigen.
2.2 Ein Vertrag bleibt bis zum Ende der Vertragsdauer unverändert bestehen. Der Vertragspartner hat
vertragliche Verpflichtungen, die vor dem Ende der Vertragsdauer wirksam entstanden sind, auch nach deren
Ende in analoger Anwendung der Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang zu erfüllen. Dies gilt
insbesondere für die (gegebenenfalls zeitanteilige) Erfüllung seiner Pflichten aus Rabatt- oder
Bonusvereinbarungen.
2.3 Wenn der Vertragspartner einen Vertrag beendet, ist er auf Anforderung des Kunden dazu verpflichtet,
nicht verkaufte Waren, sofern diese sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden, zum Einkaufspreis
(d. h. ohne Abzug von Gebühren o.Ä.) zurückzunehmen. Dieser § 2.3 gilt jedoch nicht für Eigenmarken des
Kunden oder in Fällen, in denen der Vertrag von dem Vertragspartner berechtigterweise aus wichtigem Grund
außerordentlich gekündigt wird.
3. Lieferung/Vertragserfüllung
3.1 Wenn und soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind die vertraglichen Pflichten des Vertragspartners
zu der vereinbarten Zeit und an dem vereinbarten Ort zu erfüllen. In Ermangelung konkreter Absprachen sind
die vertraglichen Pflichten im Einklang mit bisheriger Übung und/oder innerhalb angemessener Frist zu
erfüllen.
4. Umsatzsteuer
4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Nach Vertragserfüllung hat der Vertragspartner dem Kunden eine
ordnungsgemäße, prüffähige Rechnung auszustellen, in der – sofern nicht aus rechtlichen Gründen entbehrlich
– die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
5. Vertraulichkeit
5.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit einem Vertrag
(einschließlich dessen Inhalt) über die jeweils andere Partei erhalten haben, für zwei Jahre nach Beendigung
des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die
I. ohne Verletzung vertraglicher Pflichten öffentlich bekannt werden;
II. ohne Verletzung von Vertraulichkeitspflichten rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden; oder III. kraft
Gesetzes oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
5.2 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Marken-, Namens- oder sonstige immaterielle Rechte des Kunden
oder dessen verbundener Unternehmen für Werbe-, Referenz- oder jegliche andere Zwecke zu verwenden, es
sei denn, er hat eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung für die entsprechende Nutzung erhalten. Der Kunde
ist berechtigt, eine derartige Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
6. Produktsicherheit
6.1 Der Vertragspartner steht dafür ein, dass seine Produkte bzw. Dienstleistungen den gesetzlichen
Anforderungen sowie den Anforderungen der einschlägigen Industrienormen und -standards entsprechen. Er
steht ferner dafür ein, dass seine Produkte bzw. Dienstleistungen die spezifischen vertraglichen Anforderungen
erfüllen. Der Kunde erwartet von seinen Vertragspartnern, hinter den von ihnen gelieferten Produkten bzw.
Dienstleistungen zu stehen und die Konformität ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen regelmäßig oder auf
Anforderung des Kunden nachzuweisen, z.B. im Rahmen von vom Kunden durchzuführender Audits oder durch
Information des Kunden über das bei dem Vertragspartner bestehende Qualitätsmanagementsystem.
7. Gewährleistung
7.1 Der Vertragspartner gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Waren
I. den jeweils gültigen Anforderungen der einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie den anerkannten
Normen, Standards, Richtlinien und Handelsbräuchen vollumfänglich entsprechen; II. im Hinblick auf Art,
Menge, Beschaffenheit, Bezeichnung und Verpackung die vereinbarten Anforderungen erfüllen sowie nach
Maßgabe der vertraglichen Spezifikationen gebrauchstauglich bzw. betriebsbereit sind, in Ermangelung
vertraglicher Spezifikationen jedenfalls aber denjenigen Anforderungen entsprechen, die an vergleichbare
Produkte üblicherweise gestellt werden;
III. frei von Sachmängeln sind; und
IV. frei von Rechtsmängeln sind; insbesondere darf ihr Vertrieb nicht die Rechte Dritter (einschließlich deren
immaterieller Rechte) verletzen.
7.2 Die Gewährleistungsfrist läuft im Rahmen des rechtlich Zulässigen so lange, wie ein gewerblicher oder
privater Endverbraucher gegen den Kunden oder dessen verbundene Unternehmen berechtigte Ansprüche
wegen Sach- oder Rechtsmängeln geltend machen kann.
8. Mangelhafte Ware
8.1 Mangelhafte Waren beeinträchtigen den Kunden ebenso wie dessen Kunden oder Auftraggeber, was
wiederum zu einem Ansehensverlust des Kunden führen kann. Der Vertragspartner erkennt an, dass die
Rechtsmittel des Kunden im Falle mangelhafter Waren flexibel und effektiv sein müssen. Dementsprechend
wird auch der Vertragspartner flexibel und effektiv an der Lösungsfindung mitwirken, auch über die unter § 8.1
I. bis IV. beschriebenen Rechte und Ansprüche des Kunden hinaus. Ferner ist vereinbart, dass der Kunde
folgende Rechte geltend machen kann:
I. Nachlieferung – der Vertragspartner hat die mangelhaften Waren unverzüglich durch mangelfreie zu
ersetzen.
II. Minderung – der Vertragspartner hat dem Kunden einen der Art und Schwere des Mangels angemessenen
Minderungsbetrag zu erstatten.
III. Schadensersatz – der Kunde ist berechtigt, Schadenersatzansprüche im gesetzlich vorgesehenen Umfang
geltend zu machen, insbesondere auch im Hinblick auf Folge- und mittelbare Schäden.
IV. Rücktritt sowie Schadensersatz – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Kunde zum
Rücktritt vom Vertrag und zusätzlich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im gesetzlich
vorgesehenen Umfang berechtigt.
9. Produktrückruf
9.1 Eine Rückrufaktion kann durchgeführt oder eine Produktwarnung veröffentlicht werden, wenn:
I. dies kraft Gesetzes oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung erforderlich ist, oder
II. sich die Anzahl der von dem Vertragspartner gelieferten, an den Kunden von dessen Kunden wegen
Mangelhaltigkeit retournierten Waren im Verhältnis zum Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate um
mindestens 5% erhöht hat und der Kunde infolgedessen bei Anwendung pflichtgemäßen Ermessens einen
Produktrückruf verlangen darf.
9.2 Der Vertragspartner hat den Kunden im erforderlichen Umfang zu unterstützen, um einen effizienten und
unverzüglichen Produktrückruf bzw. die entsprechende Veröffentlichung einer Produktwarnung zu
ermöglichen. Sofern der Produktrückruf oder die Produktwarnung auf die Verletzung vertraglicher Pflichten
des Vertragspartners zurückzuführen ist, haftet der Vertragspartner für jeglichen Schaden, der dem Kunden
oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem
Produktrückruf oder der Produktwarnung erwächst.
10. Aufrechnung
10.1 Der Kunde ist vollumfänglich dazu berechtigt, gegen Ansprüche des Vertragspartners mit
Gegenansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, aufzurechnen.
11. Haftung
11.1 Der Vertragspartner haftet im gesetzlichen Umfang für
I. jeglichen Verlust oder Schaden, der dem Kunden oder einem Mitarbeiter, einem verbundenen Unternehmen
oder einem Kunden/Auftraggeber des Kunden infolge nicht vertragsgerechter bzw. mangelhafter Waren
entsteht.
II. jegliche Ansprüche aus Produkthaftung, denen der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen des Kunden
von Dritten, einschließlich Mitarbeitern und Kunden, ausgesetzt wird; und (III) jegliche sonstigen Ansprüche
Dritter gegen den Kunden oder dessen verbundene Unternehmen im Zusammenhang mit nicht
vertragsgerechten bzw. mangelhaften Waren. Der Vertragspartner haftet jedoch nicht für Ansprüche, die der
Kunde seinen Kunden/Auftraggebern über deren gesetzliche Rechte hinaus möglicherweise gewährt hat.
12. Versicherung
12.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei einer allgemein anerkannten Versicherungsgesellschaft eine
Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer der Geschäftsbeziehung zu unterhalten,
wobei die Deckungssumme, sofern diese nicht gesondert vereinbart wird, mindestens dem zu erwartenden
Jahresumsatz des Vertragspartners entsprechen muss. Auf Anforderung des Kunden hat der Vertragspartner
diesem den Namen der Versicherungsgesellschaft und/oder des Versicherungsmaklers mitzuteilen. Der
Vertragspartner ermächtigt den Kunden bereits jetzt, die Versicherungsgesellschaft und/oder den
Versicherungsmakler zu kontaktieren und eine Bestätigung zu verlangen, dass die Anforderungen an die
Produkthaftpflichtversicherung erfüllt sind.
13. Eigenmarken
13.1 Sofern es sich bei den von dem Vertragspartner hergestellten bzw. gelieferten Waren um Eigenmarken
des Kunden oder verbundener Unternehmen des Kunden handelt, ist die Anlage “Private Label” der
Lieferantenrichtlinie des Kunden anwendbar. Darüber hinaus gilt, dass
I. der Kunde bzw. das betreffende verbundene Unternehmen des Kunden sich jederzeit sämtliche Namens-,
Logo- und Markenrechte vorbehält;
II. dem Kunden bzw. dem betreffenden verbundenen Unternehmen des Kunden Eigentumsrechte an den
Eigenmarkenprodukten zustehen, sobald diese produziert worden sind;
III. dem Vertragspartner keine Rechte im Hinblick auf die Eigenmarke, den Namen, das Logo oder andere
immaterieller Rechte zustehen und er insoweit auch keine Rechte geltend machen bzw. diese nutzen kann;
IV. der Vertragspartner nicht befugt ist, die Eigenmarke oder vergleichbare bzw. verwechselbare Marken,
Namen, Logos oder Designs zu nutzen oder registrieren zu lassen.
14. Verhaltenskodex und Richtlinien
14.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verhaltenskodex und andere Richtlinien der
Unternehmensgruppe des Kunden in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Alternativ ist der
Vertragspartner dazu verpflichtet, seinen eigenen Verhaltenskodex zu beachten, sofern dieser, wofür der
Vertragspartner in vollem Umfang einzustehen hat, inhaltlich dem Verhaltenskodex des Kunden sowie dem
deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.
15. Recht und Gerichtsstand
15.1 Auf die Geschäftsbeziehung ist ausschließlich das für inländische Vertragsparteien maßgebliche deutsche
Recht, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar.
15.2 Gerichtsstand ist Kreis Groß-Gerau
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages,
der dann sinngemäß zu ergänzen ist. Abmachungen, die von diesen EKB abweichen, müssen von uns schriftlich
bestätigt werden, andernfalls sind sie ungültig.
16.2 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass der Kunde unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten in seinen Datenverarbeitungsanlagen
verarbeiten. Dies umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an verbundene Unternehmen im Sinne der §§
15 ff AktG.
Stand: August 2024

ADRESSE

NOIZ Concept
Lise-Meitner-Str. 6a
64584 Biebesheim am Rhein

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten?
Wir beraten Sie gerne!

Image